Deutschland hat Cannabis am 01.04.2024 legalisiert und Cannabis Social Clubs dürfen zur Zeit eine Erlaubnis beantragen. Die ersten Anbauvereinigung werden spätestens im Oktober, und somit 3 Monate nach der erstmöglichen Antragstellung ihre Erlaubnisse erhalten.
Nach Erhalt unserer Anbauerlaubnis bieten wir unseren Mitgliedern ausgewähltes und qualitativ hochwertiges Cannabis aus nachhaltigem lokalen Anbau mit einer breiten Auswahl von zeitlosen Klassikern bis hin zu exotischen importierten Strains der exklusivsten Züchter der Welt.
Wir haben aktuell keine Kapazitäten für Mitgliedschaften mehr frei. Anfragen für eine Mitgliedschaft sind hier möglich. Sobald ein Platz frei wird, wird deine Anfrage bearbeitet.
Sobald wir die Erlaubnis von der zuständigen Behörde erhalten starten wir mit dem Anbau von Cannabis für unsere Mitglieder. Wir erwarten die ersten Ernten gegen Ende 2024.
Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder können ab Ende 2024 auf unsere Genetiken, Stecklinge und Klone zugreifen.
Wir stehen unseren Vereinsmitgliedern für alle Fragen rund um das Thema Cannabis zur Verfügung und stellen Informationsmaterial zur Verfügung.
CARe („Club Anbau & Regional-Modell“). So heißt der Plan der Regierung Cannabis in zwei Schritten endlich freizugeben. Die deutsche Bundesregierung hat es mit den zwei Säulen geschafft zwei Wege zu finden, die mit dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von den UN-Staaten von 1961 vereinbar sind. Der erste Teil der ersten Säule ist am 01.04.2024 in Kraft getreten. Der zweite Teil des ersten Schritt der Cannabis-Legalisierung ist seit dem 01.07.2024 in Kraft.
Änderung des Cannabis-Gesetz (CanG): Bereits jetzt wurde ein Entwurf zur Änderung des Cannabis-Gesetz durch die Bundesregierung eingebracht. Hiermit sollen Anbauvereinigungen zusätzlich eingeschränkt werden. Die geplante Änderung ist in Gänze abzulehnen.
Am 01.04.2024 wurde Cannabis in Deutschland legalisiert und der Konsum, der Besitz, sowie der Eigenanbau zuhause ist nicht länger strafbar.
Es gelten folgende Mengenbeschränkungen für den Besitz: 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit, 50 Gramm zuhause und bis zu 3 lebende (blühende) Pflanzen.
Der gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis und die Abgabe an Mitglieder in nicht gewinnorientierten Vereinen wird seit dem 01.07.2024 unter Auflagen erlaubt. Jeder Anbauverein benötigt zunächst eine Erlaubnis um Cannabis anzubauen.
Es gelten einige Beschränkungen, insbesondere im Hinblick auf den Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz.
In ausgewählten Regionen soll für fünf Jahre ein wissenschaftlich begleitetes Modell umgesetzt werden.
Dabei wird bestimmten Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften erlaubt.
Die wissenschaftliche Begleitung ist unter anderem Bedingung um nicht gegen geltendes Europarecht zu verstoßen, das den Verkauf unter Strafe stellt.